Allgemeines
0.2) Anzahl der gültigen Abstimmungsunterlagen
1. Mitgliedsbeiträge
1.1) Der Mitgliedsbeitrag soll von einem Jahresbeitrag auf einen Monatsbeitrag umgestellt werden. (Die Zahlweise kann jedes Mitglied selbst zwischen jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich wählen.)
1.2) Der Mitgliedsbeitrag soll ab dem 01.01.2022 aus den Mitgliedsbeiträgen an die übergeordneten Verbände und einem Vereinsbeitrag zusammengesetzt werden. Die Mitgliedsbeiträge werden dann in Ihrer Höhe 1:1 weiterberechnet.
1.3) Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) soll ab dem 01.01.2022 in nachfolgender Höhe berechnet werden:
keine Veränderung = 4,17 Euro / Monat bzw. 50,00 Euro / Jahr
Vorschlag der Arbeitsgruppe = 5,50 Euro / Monat bzw. 66,00 Euro / Jahr
Vorschlag des Schatzmeisters = 7,50 Euro / Monat bzw. 90,00 Euro / Jahr
1.4) Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche (ab Vollendung des 12. Lebensjahres) soll ab dem 01.01.2022 in nachfolgender Höhe berechnet werden:
keine Veränderung = 0,83 Euro / Monat bzw. 10,00 Euro / Jahr
Vorschlag der Arbeitsgruppe = 3,00 Euro / Monat bzw. 36,00 Euro / Jahr
Vorschlag des Schatzmeisters = 3,50 Euro / Monat bzw. 42,00 Euro / Jahr
Vorschlag der Mitglieder = 4.00 Euro / Monat bzw. 48,00 Euro / Jahr
1.5) Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) soll ab dem 01.01.2022 in nachfolgender Höhe berechnet werden:
keine Veränderung = 0,83 Euro / Monat bzw. 10,00 Euro / Jahr
Vorschlag der Arbeitsgruppe = 2,50 Euro / Monat bzw. 30,00 Euro / Jahr
Vorschlag des Schatzmeisters = 3,00 Euro / Monat bzw. 36,00 Euro / Jahr
1.6) Der Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder soll ab dem 01.01.2022 in nachfolgender Höhe berechnet werden:
keine Veränderung = 2,50 Euro / Monat bzw. 30,00 Euro / Jahr
Vorschlag des Schatzmeisters = 3,50 Euro / Monat bzw. 42,00 Euro / Jahr
Vorschlag der Mitglieder = 4,00 Euro / Monat bzw. 48,00 Euro / Jahr
2. Baumaßnahmen
2.1) Die Modernisierung der Heizungsanlage im Schützenhaus soll der geschäftsführende Vorstand im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins zum Ende des Jahre 2021 und folgend im Jahr 2022 einplanen.
2.2) Die Instandsetzungsmaßnahme des Daches auf dem KK-Stand soll der geschäftsführende Vorstand im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins schnellstmöglich (Abschluss der Arbeiten spätestens 2022) umsetzen.
2.3) Die folgenden Modernisierungsmaßnahmen soll der geschäftsführende Vorstand im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins schnellstmöglich einplanen.
2.4) Für die nachfolgenden Maßnahmen wird der geschäftsführende Vorstand bis zum 31.12.2022 erbeten eine Finanzierung über die Kreissparkasse Walsrode oder private Darlehensgeber im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins über eine nutzungstypische Laufzeit und einem marktüblichen Zinssatz zu planen und den Mitgliedern vorzuschlagen.